"Sie zeigt, dass zumindest Metadaten keinerlei Wert im Sinne der Privatheit zugemessen wird. Sie sind nur noch Datenmasse für geheimdienstliche Mustererkennung, quasi losgelöst vom menschlichen Datengeber."
Gruselig - ein Endstatement fast ohne Hoffnung!
Anhörung beim Menschenrechtsgerichtshof: Die Rechtswidrigkeit der Massenüberwachung – netzpolitik.org